I.
Das Amtsgericht erteilte am 22.9.1971 einen Erbschein, wonach der am 2.10.1970 verstorbene Erblasser von seiner Witwe allein beerbt wurde; Nacherbe sollte der Beteiligte zu 3 (ein Enkel des Erblassers) sein, wobei auch Ersatznacherben benannt waren.
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