Fortführung eines Prozesses für eine wegen Vermögenslosigkeit eines Gesellschafters erloschene BGB-Gesellschaft
BGH, Beschluß vom 18.02.2002 - Aktenzeichen II ZR 331/00
DRsp Nr. 2002/4109
Fortführung eines Prozesses für eine wegen Vermögenslosigkeit eines Gesellschafters erloschene BGB -Gesellschaft
1. Erlischt eine am Prozeß beteiligte BGB -Gesellschaft, weil wegen Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil nach dem Gesellschaftsvertrag ohne gesonderte Übertragung auf den verbleibenden Gesellschafter übergeht, so kann der Prozeß für die BGB -Gesellschaft fortgeführt werden mit der Maßgabe, daß sämtliche Verpflichtungen aus ergangenen Entscheidungen den - ebenfalls am Prozeß beteiligten - verbliebenen Gesellschafter treffen.Eine einem Rechtsanwalt erteilte Prozeßvollmacht ist als fortbestehend anzusehen.2. Eine Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes in der Rechtsform einer BGB -Gesellschaft ist partei- und prozeßfähig.