Der Kläger (Kl.) wendet sich gegen eine Erbschaftsteuer (ErbSt)-Festsetzung.
Die am 26. Juni 1998 verstorbene A war nicht verheiratet, hatte keine Kinder und im Zeitpunkt ihres Todes auch keine Eltern oder Geschwister mehr. Der Kl. ist der Sohn der Schwester. Die Verstorbene besaß zuletzt bei der Sparkasse Sparguthaben und Sparkassenbriefe im Werte von rd. 238.818 DM.
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