Einziehung von abgetretenen Forderungen durch den Nachlassinsolvenzverwalter
KG, Urteil vom 13.08.2001 - Aktenzeichen 12 U 5843/00
DRsp Nr. 2005/7414
Einziehung von abgetretenen Forderungen durch den Nachlassinsolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, vom Verstorbenen zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten abgetretene Forderungen einzuziehen, da nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die eingeräumte Sicherheit nicht mehr verwertet werden darf.