I.
Die Beteiligten sind die einzigen Nachkommen des am in verstorbenen Erblassers mit letztem Wohnsitz in . Dieser war iranischer Staatsangehöriger und Mitglied der Religionsgemeinschaft der Bahai. Der Erblasser war zur Zeit seines Todes nicht verheiratet; die Ehe mit seiner früheren Ehefrau wurde durch das Amtsgericht Kandel am 5. September 1988 rechtskräftig geschieden. Eine letztwillige Verfügung hat der Erblasser nicht hinterlassen.
Im Zeitpunkt seines Todes war der Erblasser Eigentümer eines Grundstücks in J.
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