1. Die Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts -Registergerichts- Schönau vom 6.6.2011 (
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 3.000.- festgesetzt.
I. Der beschwerdeführende Verein wurde durch Schreiben seiner Vorstandsmitglieder vom 12.5.2011 zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. In der beigefügten Gründungssatzung heißt es u.a.:
1. Name, Sitz und Geschäftsjahr
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