Streitig ist das Vorliegen von schenkungsteuerpflichtigen Sachverhalten.
Der Vater der Klägerin (Klin.) ist an den zur N. Gruppe gehörenden Familienunternehmen ... N. GmbH & Co (N & Co), Kommanditgesellschaft ... F. (F. KG) und an der MB Beteiligungsgemeinschaft GbR (MB) mit jeweils 30 % beteiligt. Die Anteile der Gesellschaften werden von denselben vier Gesellschafterstämmen gehalten. Der Vater der Klin. hält den Gesellschafterstamm ... N..
An den oben genannten drei Unternehmen sind der Klin. folgende Beteiligungen eingeräumt worden:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|