Eigenheimzulagebescheid; Bau auf fremdem Grund und Boden; Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
FG Niedersachsen, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen 12 K 729/00
DRsp Nr. 2002/18172
Eigenheimzulagebescheid; Bau auf fremdem Grund und Boden; Wirtschaftliches Eigentum - Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
1. Bei dem Bescheid über Eigenheimzulage für den Förderzeitraum handelt es sich um einen einheitlichen Steuerbescheid, der einen Zeitraum von mehreren Jahren umfasst, und nicht um mehrere, einzeln anfechtbare Bescheide.2. In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinanderfallen, ist der wirtschaftliche Eigentümer zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage berechtigt.3. Die vom BFH zu § 39AO entwickelten Grundsätze zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentums gelten im Rahmen des § 10eEStG uneingeschränkt.4. Errichtet ein Steuerpflichtiger auf einem fremden Grundstück ein Einfamilienhaus in der Erwartung, er werde demnächst Eigentümer dieses Grundstücks, ist der Bauende auch ohne Nutzungsvereinbarung als wirtschaftlicher Eigentümer eigenheimzulageberechtigt, da ihm Substanz und Ertrag von Anfang an zustehen.