Streitig ist, ob der Klägerin für den Erwerb eines zweiten Objektes Eigenheimzulage zusteht, wenn der Ehemann nach Vertragsabschluss und vor Übergabe verstirbt.
Die Klägerin und ihr Ehemann G. lebten seit 1974 in dem ihnen zu je 1/2 gehörenden Einfamilienhaus in S., für das sie die Absetzungen nach §
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