Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 27. Mai 2015 in der Fassung der Berichtigung vom 8. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Geschäftswert von 12.900,00 €.
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