Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 1. Zivilsenat - vom 24. Mai 2019 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 21 - vom 7. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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