BVerwG - Beschluß vom 26.01.1990 (7 B 86.89) - DRsp Nr. 1999/10711
BVerwG, Beschluß vom 26.01.1990 - Aktenzeichen 7 B 86.89
DRsp Nr. 1999/10711
»Dem Verbot der Annahme von Vermögensvorteilen nach § 14 Abs. 1HeimG kann auch ein Testament unterliegen, das der Heimbewohner mit dem Einverständnis des Heimträgers zu dessen Gunsten errichtet.«