Die Klägerin war Eigentümerin eines Einfamilienhausgrundstücks in M. Mit notariellem Vertrag vom 2. September 1988 übertrug sie das Grundstück den Beklagten. Als Gegenleistung sollten die Beklagten u.a. der Klägerin den lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück bestellen, 50.000 DM an sie zahlen und sie und ihren zwischenzeitlich verstorbenen Lebensgefährten, den Vater der Beklagten zu 2, "in gesunden und kranken Tagen" pflegen und betreuen.
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