Auf die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bad Kreuznach vom 20. April 2023 aufgehoben.
Der Notar Dr. Rudolf M. wird angewiesen, ein Verzeichnis über den Nachlass des am 10. März 2020 verstorbenen Erblassers Helmut Josef K. aufzunehmen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei.
I. Die Beschwerdeführerin begehrt als Alleinerbin des am 10. März 2020 verstorbenen Erblassers, dessen Lebensgefährtin sie war, die Anweisung an den Notar Dr. Rudolf M. (im Folgenden: Notar), ein notarielles Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Sie war zur Auskunftserteilung mittels Vorlage eines solchen durch Teilurteil des angerufenen Landgerichts verurteilt worden.
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