Die 1903 geborene Mutter des Klägers ist nicht befreite Vorerbin nach ihrem 1974 verstorbenen Ehemann. Nacherben sind der Kläger und sein Bruder. Zum Nachlaß gehörte u.a. ein 7.500 qm großes Grundstück.
Die Mutter des Klägers schloß am 16. August 1978 zwei notariell beurkundete Verträge, die beide auch von den Nacherben unterschrieben wurden (Urkundenrolle-Nr. 655 und 656/78).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|