I. Im Jahre 1975 ist der US-amerikanische Staatsbürger ... verstorben. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) "erwarb die Klägerin" aufgrund Testaments des Erblassers vom 23. April 1974
a) 50 common shares der X Corp. und b) den Anspruch auf Einkommen und Dividende an den einem Trust treuhänderisch übertragenen 5.400 preferred shares ( = Vorzugsaktien) der X Corp.
Nach Beendigung des Ertragsbezugsrechtes sollten die Kinder der Klägerin diese Vorzugsaktien erhalten. Der übrige Nachlaß ging auf eine Reihe anderer Personen über. Der Wert des gesamten Nachlasses betrug $ 1.257.696,99. Die darauf entfallende amerikanische Nachlaßsteuer belief sich auf $ 392.588,88. Das FG hat ausgeführt, daß der auf den Erwerb der Klägerin entfallende Anteil an der Steuer $ 103.525,69 (common shares) und $ 63.927,06 ("Nießbrauch" an trustgebundenen Vorzugsaktien) betrage.
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