I. Das zugunsten der Klägerin ergangene Urteil hat das FG gemäß § 53 Abs 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), §
Mit Schriftsatz vom 9. Dezember 1974, beim FG eingegangen am 18. Dezember 1974 hat das FA gegen das Urteil des FG Revision eingelegt.
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