Die Parteien sind Geschwister. Der am 28. Juni 1972 verstorbene Landwirt H. M. B. sen. (Erblasser) war Eigentümer eines Weinguts in H., das früher ein Erbhof, zuletzt aber nicht mehr in der Höferolle eingetragen war. In seinem eigenhändigen Testament vom 11. August 1970 hatte der Erblasser verfügt:
"1. Der Hof geht mit allen Aktiva und Passiva an meine Frau über.
2. Sie behält den vollen Nießbrauch bis zum Eintritt eines Nachkommen in den Betrieb. Dieser muß voll für
den Weinbau und Landwirtschaft ausgebildet sein.
3. Nach seinem Eintritt soll eine offene Handelsgesellschaft gegründet werden mit 51% Anteil für meine Frau
und 49% für den eintretenden Nachkommen.
4. Der eintretende Nachkomme erhält nach dem Tode meiner Frau auch die bisher ihr gehörenden 51% voll, so
daß der Hof dann geschlossen nur einem Nachkommen zufällt.
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