Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Kläger war Co-Trainer der U 23 Mannschaft des A und ist seit 2012 Torwarttrainer der Lizenzmannschaft. Für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" wendet er monatlich 46,90 EUR auf; es setzt sich zusammen aus den Pakten "Fußball Bundesliga", "Sport" und "Sky Welt". In der Einkommensteuererklärung 2012 machte der Kläger einen Anteil von 298,80 EUR (umgerechnet monatlich 24,90 EUR) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Dieser Betrag entfalle auf das reine Fußballpaket. Er müsse sich beruflich im nationalen und internationalen Fußballgeschäft auf dem Laufenden halten (etwa für den Fall eines Vereinswechsels) und Spielbeobachtungen durchführen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|