I.
Die Beteiligte zu 2 war Inhaberin eines am 9.1.1925 bestellten Erbbaurechts an einem 2597 m² großen Grundstück des Freistaates Bayern. Sie hat das Grundstück in Ausübung dieses Rechts mit einem Zweifamilienhaus und Nebengebäuden bebaut. Noch bevor das Erbbaurecht, wie beabsichtigt, verlängert werden konnte, lief es am 31.12.1999 ab.
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