BayObLG - Beschluß vom 31.01.1990 (1a Z 24/89) - DRsp Nr. 1998/13547
BayObLG, Beschluß vom 31.01.1990 - Aktenzeichen 1a Z 24/89
DRsp Nr. 1998/13547
»Der Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach der ersten Alternative des § 1933 Satz 1 BGB hat formell zur Voraussetzung, daß der Scheidungsantrag des Erblassers vor seinem Tod dem Antraggegner wirksam zugestellt worden ist. Eine Rückbeziehung der Zustellungswirkung gemäß § 270 Abs. 3ZPO auf den Zeitpunkt der einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht ist nicht zulässig.«