BayObLG - Beschluß vom 22.03.1990 (BReg 3 Z 20/90) - DRsp Nr. 1998/13539
BayObLG, Beschluß vom 22.03.1990 - Aktenzeichen BReg 3 Z 20/90
DRsp Nr. 1998/13539
»Wird die Verfügung, durch die der Pfleger gegen seinen Willen entlassen wird, nach Bestellung eines Nachfolgepflegers durch das Beschwerdegericht aufgehoben, so entfällt zwar rückwirkend die Entlassung des Pflegers, nicht aber liegt darin bereits die Entlassung des Nachfolgepflegers; hierzu bedarf es vielmehr einer selbständigen Verfügung.«