Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags
BayObLG, Beschluß vom 31.01.1990 - Aktenzeichen BReg 1 a Z 24/89
DRsp Nr. 1999/10721
Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags
»Der Ausschluß des gesetzlichen Erbrechts des überlebenden Ehegatten nach der ersten Alternative des § 1933 S. 1 BGB hat formell zur Voraussetzung, daß der Scheidungsantrag des Erblassers vor seinem Tod dem Antragsgegner wirksam zugestellt worden ist.Eine Rückbeziehung der Zustellungswirkung gemäß § 270 Abs. 3ZPO auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht ist nicht zulässig.«