Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei Nachlassspaltung - DDR-Grundstück - nachträgliche Bestellung des tatsächlichen Gutachters zum gerichtlichen bestellten - Geschäftsunfähigkeit wegen chronischem Alkoholmißbrauch
BayObLG, Beschluss vom 05.07.2002 - Aktenzeichen 1Z BR 45/01
DRsp Nr. 2002/13287
Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei Nachlassspaltung - DDR-Grundstück - nachträgliche Bestellung des tatsächlichen Gutachters zum gerichtlichen bestellten - Geschäftsunfähigkeit wegen chronischem Alkoholmißbrauch
»1. Zur Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft und der Anfechtung der Ausschlagungserklärung nach BGB und ZGB-DDR in einem Fall der Nachlassspaltung (DDR-Grundstück), wenn die Ausschlagung und deren Anfechtung erst nach dem 3.10.1990 erklärt wurden.2. Zur Frage, ob ein Gutachter, der anstelle des im Beweisbeschluss bestellten Gutachters das Gutachten gefertigt hat, noch nachträglich zum gerichtlichen Gutachter bestellt werden kann.3. Zur Frage, ob infolge einer Alkoholkrankheit (chronischer-Alkoholmißbrauch) Geschäftsunfähigkeit gegeben sein kann.«