BGH, Urteil vom 26.02.1986 - Aktenzeichen IVa ZR 87/84
DRsp Nr. 1992/3887
Auskunftsrecht des Vertragserben
»Dem Vertragserben kann gem. § 242BGB ein Auskunftsrecht zustehen, wenn er die Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs aus § 2287BGB hinreichend dargetan hat.«
Der Kläger meint, die erbvertraglich gebundene Erblasserin habe bei der Übertragung von Unternehmensanteilen auf die beklagten Eheleute ohne lebzeitiges Eigeninteresse gehandelt und sein Erbrecht verletzt (§ 2287BGB).
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