Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.
Die Beklagte wird verurteilt, der Erbengemeinschaft nach der am 23.12.1937 geborenen und am 23.02.2008 in D verstorbenen R B, geborene B, bestehend aus dem Kläger, der Beklagten, D R B und H H H B den Bestand der Erbschaft am 23.02.2008 mitzuteilen, über alle seit dem Erbfall bis zum 12.06.2015 über das Nachlassvermögen getätigten Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen und Belege zu allen Buchungspositionen auf den Konten der Erblasserin in der Zeit vom 23.02.2008 bis zum 12.06.2015 vorzulegen.
Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.
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