I.
Der im Jahr 2000 im Alter von 93 Jahren verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe verheiratet, die zweite Ehefrau ist 1985 vorverstorben. Diese Ehe des Erblassers blieb kinderlos; aus der ersten Ehe des Erblassers ging ein Sohn hervor, der 1995 verstorben ist. Die Beteiligte zu 3 ist dessen Tochter. Die Beteiligten zu 2 und 4 sind Nichten der zweiten Ehefrau. Der Beteiligte zu 1 ist der Neffe des Erblassers.
Am 19.1.1962 haben der Erblasser und seine zweite Ehefrau einen notariellen Erbvertrag geschlossen, der folgende Regelungen enthält:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|