Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Januar 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade teilweise abgeändert. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 12.927,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 50 € seit dem 5. Januar 2013, von 9 x 500 € seit jeweils Monatsfünftem von Februar bis Oktober 2013, von weiteren 639,10 € seit dem 30. Januar 2014 und von weiteren 7.738,56 € seit dem 6. Juni 2014 zu zahlen. Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 24 % und die Beklagten 76 %, von denen des Berufungsverfahrens die Klägerin 19 % und die Beklagten 81 %.
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