Die Klägerin begehrt als Erbin von der Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von 98.655,-- DM, den die Beklagte unter Betätigung einer ihr vom Erblasser erteilten Vollmacht von dessen Konten abgehoben hat.
Die Klägerin ist Erbin des am in Berlin verstorbenen. Der Erblasser und die Klägerin waren miteinander verheiratet, lebten allerdings seit achtzehn Jahren voneinander getrennt. Gleichwohl unterhielten sie nach wie vor ein freundschaftliches Verhältnis und trafen sich regelmäßig.
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