I.
Die am 18.9.2000 verstorbene Erblasserin war geschieden. Die Beteiligten zu 1 bis 3 sind ihre Kinder.
Mit eigenhändig geschriebenem und unterschriebenem Testament vom 4.10.1999 hat die Erblasserin ihren Sohn A, den Beteiligten zu 2, zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt. Im Anschluss an die Erbeinsetzung des Beteiligten zu 2 enthält das Testament folgende Ausführungen der Erblasserin:
"Meine Tochter (Beteiligte zu 3).... und mein Sohn B (Beteiligter zu 1).... haben immer wieder zum Ausdruck gebracht, von mir nichts erben zu wollen."
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