LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.2021 (L 8 SB 1856/20)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12.05.2020 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger wendet sich gegen [...]