FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 28.02.2017
5 KO 5240/16
Normen:
GKG § 40; GKG § 52 Abs. 1;

Bemessung des im Rahmen der Kostenfestsetzung anzusetzenden Streitwertes

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2017 - Aktenzeichen 5 KO 5240/16

DRsp Nr. 2017/4435

Bemessung des im Rahmen der Kostenfestsetzung anzusetzenden Streitwertes

Tenor

Die Erinnerung wird zurückgewiesen.

Gerichtsgebühren werden für diesen Beschluss nicht erhoben.

Normenkette:

GKG § 40; GKG § 52 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über den im Rahmen der Kostenfestsetzung anzusetzenden Streitwert.