OVG Saarland - Beschluss vom 17.11.2016 (2 B 283/16)
Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 15.000,- € festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt die Außervollzugsetzung der Veränderungssperre für den [...]