VGH Hessen - Beschluss vom 12.09.2014 (5 B 1124/14)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 3. Juni 2014 - 4 L 255/14.DA - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der [...]