OLG Koblenz - Beschluss vom 04.08.2011 (14 W 439/11)
Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen die drei Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Landgerichts Koblenz vom 11.04.2011 über a) zweimal 883,58 €, b) zweimal 881,44 € und c) 764,69 € wird zurückgewiesen. Die Kosten des [...]