OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 21.05.2008 (3 K 25/07)
Der Bebauungsplan Nr. X 'Ferienhausgebiet Y.' der Gemeinde Koserow wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser [...]