OVG Hamburg - Beschluss vom 27.10.2008 (2 Bf 53/07.Z)
Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 14. Dezember 2006 zuzulassen, wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des [...]