OLG Hamburg - Beschluss vom 25.02.2002 (1 Verg 1/02)
Der Antrag ist abzulehnen, da der Senat der sofortigen Beschwerde keine Erfolgsaussichten bemisst (§ 118 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens ist nicht zulässig. Gegenstand der Vergabe ist, [...]