OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.10.2002 (5 U 83/01)
Das Rechtsmittel der Beklagten ist unbegründet. Die Beklagten sind verpflichtet, dem Kläger restliches Honorar für seine Tätigkeit aufgrund des Projektvertrages vom 4. Oktober 1999 in Höhe von noch 9.760 DM, das sind [...]