KG - Beschluss vom 12.02.2002 (7 W 11/02)
Die Beschwerde ist gemäß §§ 25 Abs.3 GKG, 9 Abs.2 BRAGO zulässig und auch begründet. Maßgebend für den Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens ist der Wert des Hauptsacheverfahrens und, wenn dieses noch nicht [...]