OVG Lüneburg - 11.09.1986 (1 C 26/85)
»...Als Rechtsgrundlage der streitigen Festsetzung [, wonach »im Kerngebiet Spielhallen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen [...]