Zu §§ 255, 273, 280 Abs. 1 und 3, 281, 634 Nr. 2 und Nr. 4, 637 Abs. 3 BGB

Zu den Ansprüchen des Hauptunternehmers gegen den Nachunternehmer, wenn der Hauptunternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln der Leistung des Nachunternehmers berechtigt in Anspruch genommen wird, insbesondere bei Geltendmachung eines Vorschussanspruchs durch den Auftraggeber des Hauptunternehmers;sowie zur Frage der Abrechnung eines Vorschusses in der Unternehmerkette

BGH, Urt. v. 09.11.2023 - VII ZR 92/20

I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,

ob und welche Ansprüche einem von seinem Auftraggeber wegen Mängeln in Anspruch genommenen Hauptunternehmer in der Unternehmerkette gegenüber seinem Nachunternehmer zustehen,

sowie zur Frage, wie sich die Pflicht zur Abrechnung eines erhaltenen Vorschusses gem. § 637 Abs. 3 BGB in der Unternehmerkette auswirkt.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.

In der werkvertraglichen Leistungskette kann der Hauptunternehmer gegenüber dem Nachunternehmer gemäß § 634 Nummer 4 BGB i.V.m. § 280 Abs. und , § den Schaden ersetzt verlangen, der ihm dadurch entsteht, dass er wegen der mangelhaften Werkleistung des Nachunternehmers seinerseits Mängelansprüchen seines Bestellers ausgesetzt ist. Hat der Hauptunternehmer in diesem Fall einen vom Besteller geltend gemachten Anspruch auf Kostenvorschuss gemäß § Nr. 2, § Abs. durch Zahlung erfüllt, kann er im Wege des Schadensersatzes gemäß § Nr. 4 i.V.m. § Abs. und , § vom Nachunternehmer Zahlung in Höhe des geleisteten Kostenvorschusses verlangen.