Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.
1. Die Revision ist nicht wegen des allein geltend gemachten Verfahrensmangels (§
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