I. Das Verfahren wird eingestellt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
A. Die Entscheidung ergeht durch den Berichterstatter (vgl. §
B. Die Einstellung des Verfahrens erfolgt in entsprechender Anwendung des §
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