Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenrechnung vom 3. Februar 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die Erinnerung, über die gemäß §
Der Kostenansatz beruht darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Kläger die Gerichtsakte des von ihm angestrengten Klageverfahrens - BVerwG
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