OLG München - Urteil vom 12.01.2006
6 U 2659/05
Normen:
BGB § 138 Abs. 1 § 139 § 158 Abs. 2 § 163 § 242 § 433 Abs. 2 ; BauGB § 11 ; VwVfG § 56 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2006, 331
Vorinstanzen:
LG München I, vom 04.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 15978/04

Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Kaufpreiserlasses wegen Verstoßes gegen Koppelungsverbot - Sachzusammenhang zwischen Grunderwerb und kommunaler Bauleitplanung (Baulandausweisung) - Verwirkung des Kaufpreisanspruchs

OLG München, Urteil vom 12.01.2006 - Aktenzeichen 6 U 2659/05

DRsp Nr. 2006/8362

Zur Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Kaufpreiserlasses wegen Verstoßes gegen Koppelungsverbot - Sachzusammenhang zwischen Grunderwerb und kommunaler Bauleitplanung (Baulandausweisung) - Verwirkung des Kaufpreisanspruchs

»1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Koppelungsverbots oder des Verbots der unangemessenen Leistung jedenfalls dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Überplanung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt rechtskräftig erfolgt ist. 2. Wird der Kaufpreisanspruch jedoch erst nach 25 Jahren geltend gemacht, kann ihm der Einwand der Verwirkung entgegenstehen.«

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1 § 139 § 158 Abs. 2 § 163 § 242 § 433 Abs. 2 ; BauGB § 11 ; VwVfG § 56 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger machen als Rechtsnachfolger gegen die Beklagte einen Kaufpreisanspruch aus dem Verkauf eines Grundstücks geltend.

Die Kläger sind Miterben zu je 1/2 ihres am 25.05.1991 in P verstorbenen Vaters Dr. K.