Die nach § 511 ZPO a.F. statthafte und gem. §§ 516, 518, 519 ZPO a.F. form- und fristgerecht eingelegte sowie begründete Berufung des Beklagten ist zulässig.
Sie führt im Ergebnis zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage.
Der Klägerin steht ein sich aus § 631 a.F. BGB ergebender Werklohnanspruch gegen den Beklagten zu, da dieser nach § 634 auf Null zu mindern ist.
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