OLG Brandenburg - Urteil vom 08.02.2006
4 U 105/05
Normen:
AVB FernwärmeV § 6 § 9 ; BGB § 134 § 288 Abs. 1 § 812 ; ZPO § 68 § 72 § 73 § 74 ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 19.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 354/04

Zur Begründetheit eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Baukostenzuschusses für die Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage; Auswirkungen der Streitverkündung

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2006 - Aktenzeichen 4 U 105/05

DRsp Nr. 2006/7186

Zur Begründetheit eines Anspruchs auf Rückzahlung eines Baukostenzuschusses für die Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage; Auswirkungen der Streitverkündung

1. Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung eines Baukostenzuschusses für die Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage ist gegeben, wenn die Zuschüsse überhöht abgerechnet wurden. 2. Zu den Auswirkungen der Streitverkündung an den Rechtsnachfolger des Energieversorgers, den jetzigen Beklagten, im Vorprozess.

Normenkette:

AVB FernwärmeV § 6 § 9 ; BGB § 134 § 288 Abs. 1 § 812 ; ZPO § 68 § 72 § 73 § 74 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im Neubauwohngebiet "..." in der Marktgemeinde K.... Sie nehmen die Beklagte auf Rückzahlung von Baukostenzuschüssen in Anspruch, die sie für die Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage im vorgenannten Baugebiet - auf der Grundlage zuvor geschlossener Nahwärmeversorgungsverträge - an die Firma R... GmbH (künftig: Firma R...), gezahlt haben. Sie begründen ihr Begehren damit, dass die Firma R... die Baukostenzuschüsse entgegen § 9 AVB FernwärmeV überhöht abgerechnet habe und die Beklagte die Versorgungsverträge aufgrund eines mit der Firma R... am 07.10.1999 geschlossenen Kaufvertrages vollumfänglich übernommen habe.