I.
Die Kläger sind Eigentümer von Grundstücken im Neubauwohngebiet "..." in der Marktgemeinde K.... Sie nehmen die Beklagte auf Rückzahlung von Baukostenzuschüssen in Anspruch, die sie für die Errichtung einer Fernwärmeversorgungsanlage im vorgenannten Baugebiet - auf der Grundlage zuvor geschlossener Nahwärmeversorgungsverträge - an die Firma R... GmbH (künftig: Firma R...), gezahlt haben. Sie begründen ihr Begehren damit, dass die Firma R... die Baukostenzuschüsse entgegen § 9 AVB FernwärmeV überhöht abgerechnet habe und die Beklagte die Versorgungsverträge aufgrund eines mit der Firma R... am 07.10.1999 geschlossenen Kaufvertrages vollumfänglich übernommen habe.
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