LG Saarbrücken, vom 22.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 84/00
Zur Begründetheit einer Werklohnforderung
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen 1 U 322/01
DRsp Nr. 2003/5983
Zur Begründetheit einer Werklohnforderung
1. Räumt der Besteller eines Werkes im Rahmen des mündlichen Sachvortrags vor Gericht ein, dass der Werkunternehmer seine Leistungen ordnungsgemäß erbracht habe, die Leistungen ordnungsgemäß abgegrechnet worden seien und er - der Besteller - die Arbeiten abgenommen habe, so kommt diesem Sachvortrag die Wirkung eines Geständnisses im Sinne des § 288ZPO zu.2. Das Vorbringen des Streitverkündeten, der dem Verfahren erst in der Berufungsinstanz beigetreten ist, ist nicht zuzulassen, wenn es zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führen würde und die verspätete Geltendmachung auf grober Nachlässigkeit beruht.
Im Blick auf den Sachverhalt verweist der Senat gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Urteile. Ergänzend ist folgendes auszuführen:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.