Die Anträge werden abgelehnt.
Der Senat entscheidet über die beantragte Änderung der Prozesskostenhilfeentscheidung und den erneuten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch den Vorsitzenden als Berichterstatter, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (§
Der Antrag des Klägers auf Änderung der Prozesskostenhilfeablehnung im unanfechtbaren Senatsbeschluss vom 15. Oktober 2020 ist unzulässig. §
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